Standardkonform gestaltet und nachhaltig umgesetzt.
Digitale Barrierefreiheit klar und rechtssicher umgesetzt.

Seit Juni 2025 gilt das BFSG – ist Ihre Website bereit?

Barrierefreiheit ist kein „Nice-to-have“ mehr, sondern Pflicht.

Wir begleiten Unternehmen dabei, ihre digitalen Produkte zugänglich, gesetzeskonform gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und nutzerfreundlich zu gestalten.

Was bedeutet das BFSG 2025 für Ihr Unternehmen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen seit Juni 2025, digitale Produkte barrierefrei zu gestalten.

Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – den Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.

Das bedeutet konkret:

  • Websites, Apps, E-Commerce-Plattformen, E-Books und Software müssen barrierefrei gestaltet sein.
  • Das Gesetz orientiert sich an den EU-Richtlinien (EN 301 549) und den WCAG 2.1 AA.
  • Verstöße können zu Bußgeldern und Abmahnungen führen.

Kurz gesagt:

Wer jetzt handelt, sorgt für Rechtssicherheit – und schafft gleichzeitig bessere Nutzererlebnisse für alle.

Warum jetzt handeln?

Viele Unternehmen haben das Thema Barrierefreiheit bislang aufgeschoben. Doch seit 2025 gilt: Nicht barrierefreie Produkte sind nicht mehr marktfähig.

Gleichzeitig bietet Barrierefreiheit klare Vorteile:

  • Rechtssicherheit: Sie erfüllen gesetzliche Vorgaben und vermeiden Sanktionen.
  • Bessere User Experience: Barrierefreiheit verbessert die Usability – für alle Nutzer:innen.
  • Markenimage & Reichweite: Inklusive Produkte stärken Ihre Marke und erschließen neue Zielgruppen.

Unser Fazit:
Wer Barrierefreiheit ernst nimmt, investiert nicht nur in Compliance, sondern in Qualität, Vertrauen und Wachstum.

Unsere Leistungen im Bereich Accessibility

Wir haben in den letzten Monaten Unternehmen zugeschnitten auf deren Anforderungen begleitet – vom Audit bis zur technischen Umsetzung.

Unser Leistungsangebot:

  • Accessibility-Audits nach WCAG 2.1 AA  – automatisierte wie manuelle Prüfung Ihrer Produkte
  • UX-Beratung zur Optimierung der Benutzeroberflächen
  • Technische & redaktionelle Anpassungen

Dank der Expertise von [Eurem Unternehmensnamen] konnten wir unsere Plattform rechtzeitig BFSG-konform gestalten. Die Zusammenarbeit war effizient, lösungsorientiert und praxisnah. — Projektleiter Digital, Unternehmen XY

Unsere Leistungen im Bereich Accessibility

Wir haben in den letzten Monaten Unternehmen zugeschnitten auf deren Anforderungen begleitet – vom Audit bis zur technischen Umsetzung.

Unser Leistungsangebot:

  • Accessibility-Audits nach WCAG 2.1 AA  – automatisierte wie manuelle Prüfung Ihrer Produkte
  • UX-Beratung zur Optimierung der Benutzeroberflächen
  • Technische & redaktionelle Anpassungen

Häufige Fragen zum BFSG und zur digitalen Barrierefreiheit

  • Das BFSG gilt für alle Unternehmen (Hersteller, Importeure, Händler, Dienstleistungserbringer), die bestimmte Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher in Deutschland anbieten.

    Ausgenommen sind Anbieter rein privater oder reiner B2B-Websites sowie sehr kleine Unternehmen (weniger als zehn Mitarbeiter, Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro). 

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft Webseiten, die elektronische Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, insbesondere Online-Shops, Buchungsportale und Webseiten mit Kontakt- oder Bestellformularen. 

Die wichtigsten Richtlinien sind:

  • WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines)
  • EN 301 549 (europäische Norm für Barrierefreiheit)
  • DIN EN 301 549 V3.2.1 als nationale Umsetzung in Deutschland

Nicht barrierefreie Produkte dürfen ab 2025 nicht mehr neu auf den Markt gebracht werden. Zudem drohen Bußgelder und Reputationsschäden durch Beschwerden von Nutzer:innen.

Wir analysieren Ihre digitalen Produkte auf Barrieren, mit Hilfe automatisierter und manuellere Methoden, bewerten den Handlungsbedarf und geben konkrete Empfehlungen – transparent, priorisiert und umsetzungsorientiert.

Barrierefreie Angebote sind benutzerfreundlicher, rechtssicher und stärken das Markenimage. Sie erhöhen die Reichweite, verbessern die Suchmaschinenoptimierung (SEO) und schaffen Vertrauen bei Kund:innen. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die KI Visibility Ihrer Inhalte relevant.

Eine Konformitätserklärung im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ist ein offizielles Dokument, mit dem ein Hersteller, Importeur oder Dienstleister bestätigt, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung den Anforderungen an Barrierefreiheit gemäß dem BFSG und den zugrunde liegenden EU-Vorgaben entspricht.

Jetzt handeln – und BFSG-konform werden

Bereit für barrierefreie digitale Produkte? Wir unterstützen Sie – von der Analyse bis zur Umsetzung.

Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wo Ihr Unternehmen steht.
Fordern Sie jetzt eine unverbindliche Erstberatung an.

Warum SnS?

Wir sind eine inhabergeführte Digitalagentur aus Hamburg und Hannover. Wir helfen Marken, in einer von Künstlicher Intelligenz geprägten Such- und Contentwelt sichtbar zu bleiben. Mit strategischer Weitsicht, technologischer Präzision und kreativem Design entwickeln wir digitale Lösungen, die Reichweite schaffen, Vertrauen stärken und Nutzer begeistern – für Unternehmen wie die Otto Group, Hermes, Lamy oder die Warburg Gruppe.

Interesse geweckt? Let’s talk!

Für Austausch, Fragen oder die nächsten Schritte stehen wir jederzeit bereit.

André Firmenich

Inhaber & Geschäftsführer
Mail: andre.firmenich@snsconsulting.de
LinkedIn: bit.ly/4oizDV2

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